Stadtjugendring Celle

Wie bekomme ich ein Führungszeugnis

 

Sie sind Privatperson 
und benötigen ein Führungszeugnis 
z.B. für einen neuen Arbeitsplatz?

Das Führungszeugnis ist bei der zuständigen Meldebehörde persönlich zu beantragen.

Meldebehörde der Stadt Celle:  Meldebehörde z.B. Samtgemeinde Wathlingen:
Bürgerbüro
Stadt Celle
Helmuth-Hörstmann-Weg 1
29221 Celle
Telefon: (05141) 12 200
Fax: (05141) 12 7622
Email Email

Öffnungszeiten 
Montag - Mittwoch 8 - 16 Uhr
Donnerstag 8 - 18 Uhr
Freitag 8 - 13 Uhr
(außerhalb nach Vereinbarung)
Rathaus Wathlingen
Am Schmiedeberg 1
Bürgerbüro/-information
Zimmer 8
Frau Augustin, Tel.: 491-69
Frau Krebs, Tel.: 491-67
Frau Pohl, Tel.: 491-68
Email:
Stefanie.Augustin@wathlingen.de
Annegret.Krebs@wathlingen.de
Martina.Pohl@wathlingen.de

Rathaus Nienhagen
Dorfstraße 41
Bürgerbüro/-information
Zimmer 6
Herr Klingemann, Tel.: 491-53
Email: Martin.Klingemann@wathlingen.de

Voraussetzungen sind:

  • Sie müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben
  • Sie müssen in Celle gemeldet sein.
Sollte eine gesetzliche Vertreterin oder ein gesetzlicher Vertreter bestellt sein, so kann der Antrag auch von dieser Person gestellt werden. Sie (ggf. Ihre gesetzliche Vertretung) können sich bei der Antragstellung nicht durch einen Dritten - auch nicht durch einen Rechtsanwalt - vertreten lassen. In Ausnahmefällen können Sie auch einen formlosen Antrag stellen mit amtlich oder notariell beglaubigter Unterschrift. Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 10 - 14 Tagen zu rechnen. Bei den Führungszeugnissen unterscheidet man:

Führungszeugnisse für private Zwecke:

Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundeszentralregister in Bonn an Ihre Meldeanschrift gesandt.

Führungszeugnisse für eine Behörde:

Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundeszentralregister in Bonn an die von Ihnen genannte Behörde übersandt. Bei für Behörden bestimmten Führungszeugnissen ist unbedingt der Verwendungszweck anzugeben. Wenn Sie vor der Übersendung des Führungszeugnisses an eine Behörde selbst Einsicht nehmen wollen, dann können Sie dies bei einem Amtsgericht Ihrer Wahl tun. 

Notwendige Unterlage:
  • Ausweisdokument
  • Vertretungsvollmacht (bei gesetzlicher Vertretung)
  • Führungszeugnis für eine Behörde: Verwendungszweck und genaue Bezeichnung der Behörde (Anschrift mit Postleitzahl der Empfängergemeinde)
  • wenn Sie vorher Einsicht nehmen wollen: Verwendungszweck und genaue Bezeichnung der Behörde (Anschrift mit Postleitzahl der Empfängergemeinde) unter Angabe des Amtsgerichts 
Gebühren:

Die Gebühr beträgt 13,00€


Weiterführende Links:

Antrag auf Gebührenbefreiung für das Führungszeugnis
Der Antrag auf Gebührenbefreiung ist bei der Meldebehörde gleichzeitig 
mit dem Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zu stellen.

Vorschlag für einen Text zum Antrag auf Befreiung von der Gebühr für das Führungszeugnis/Vordruck BZR 2a im Feld Raum für weitere Begründung des Antrags:
"Das Führungszeugnis wird Prüfung der persönlichen Eignung von ehrenamtlich tätigen Personen benötigt. Da meine Tätigkeit im öffentlichen Interesse liegt, beantrage ich 
aus Billigkeitsgründen von der Erhebung einer Gebühr abzusehen".