Stadtjugendring Celle

Jugendarbeit

Auf dieser Seite sind einige Informationen die bei der Jugendarbeit helfen können zusammengefasst. Hier eine Übersicht:

- Vermittlung von Soft- und Hardwarespenden nahmhafter IT-Stifter

- Führungszeugnis

- Gesetzesänderung, Rauchen erst ab 18 Jahren

- JuLeiCa

- Würdigung des Ehrenamtes (Bildungsauftrag der Schulen)

- Ferienfreizeit-Hotline für Jugendleiter

- Webforum Jugend

- Der Kindergipfel

- Formulare der Stadt Celle

- Landesjugendakademie Juist

- Evangelische Landjugendakademie

- Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)

- Fördermittel:

  • Bundesministerium für Familie Senioren Frauen und Jugend
  • Niedersächsische Lottostiftung
  • Volkswagenstiftung

- Die Politische Ecke 

  • Kindersache, die Seite, die Kindern Lust auf Politik macht

 

Stifter-helfen.de

Stifter-helfen.de - IT for Nonprofits ist ein Online-Portal für IT-Spenden. Auf dieser Plattform werden gemeinnützigen, nicht staatlichen Organisationen Soft- und Hardwarespenden namhafter IT-Stifter vermittelt. Etabliert wurde dieses Spendenprogramm in den USA von TechSoup. In Deutschland wird es durch die Stiftungszentrum.de Servicegesellschaft angeboten. Beide, TechSoup Global und der deutsche Kooperationspartner Stiftungszentrum.de, sind nicht staatliche Organisationen.

Hier geht es zur Webseite

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Führungszeugnis

Wie bekomme ich ein Führungszeugnis?

Antrag auf Gebührenbefreiung für das Führungszeugnis
Der Antrag auf Gebührenbefreiung ist bei der Meldebehörde gleichzeitig 
mit dem Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zu stellen.

Vorschlag für einen Text zum Antrag auf Befreiung 
von der Gebühr für das Führungszeugnis/Vordruck BZR 2a 
im Feld Raum für weitere Begründung des Antrags:

"Das Führungszeugnis wird Prüfung der persönlichen Eignung 
von ehrenamtlich tätigen Personen benötigt. 
Da meine Tätigkeit im öffentlichen Interesse liegt, beantrage ich 
aus Billigkeitsgründen von der Erhebung einer Gebühr abzusehen".

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JU LEI CA:

Die Jugendleiter/In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter-innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

Folgende Vorraussetzungen müssen für einen Antrag der JuLeiCa erfüllt sein:

  • Mindestalter 16 Jahre
  • eine Ausbildung nach den jeweils gültigen Richtlinien des Bundeslandes 
  • gültige Erste-Hilfe-Bescheinigung
Das Antragsverfahren ist auf der Seite http://www.juleica.net genau beschrieben (Klick auf der Seite im Linken Bereich auf "Juleica: Antrag & Infos" und dann auf " Antragsverfahren")

Hier die Kurzfassung:

  • Antragsformular als PDF auf dem eigenen PC speichern
  • Formular am PC ausfüllen und ausdrucken (Handschriftlich wird nicht bearbeitet!!!)
  • Formular vom Jugendverband oder Träger, für den man aktiv ist unterschreiben lassen
Das nun fertige Formular muss mit einem eigenen formlosen Anschreiben (SgDuH, hiermit beantrage ich die JuLeiCa....alle erforderlichen Unterlagen habe ich beigelegt....) an den Fachdienst Jugendarbeit gesendet werden.
Diesem Schreiben beilegen: 
  • Nachweis der Ausbildung
  • Erste Hilfe Bescheinigung (nicht älter als 3 Jahre)
  • JuLeiCa-Antrag (den, den Ihr, wie weiter oben beschrieben, ausgefüllt habt und vom eigenen Verband unterschrieben wurde)
  • Bescheinigung der Mitgliedschaft in einem Jugendverband
  • Passbild
Adresse: Stadt Celle, Fachdienst 54, Helmuth-Hörstmann-Weg 3, 29221 Celle

Alle weiteren Infos zur JuLeiCa sind auf der offiziellen JuLeiCa-Homepage abgelegt.

Hier die vollständige Richtlinie des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales (MFAS) zur Ausstellung der bundeseinheitlichen Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter in Niedersachsen

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Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeit (Bildungsauftrag der Schulen)

Erl. d MK v. 23.2.1998 - 306 - 83 203 (SVBl. 3/1998 S.91) - VORIS 22410 01 00 35 084 -
Bezug:
a) Erl. „Zeugnisse in den allgemeinbildenden Schulen“ v. 22.3.1996 
    (SVBl. S.87 - VORIS 22410 01 27 40 007)
b) Erl. „Würdigung der Arbeit von Schülerlotsen“ v. 13.11.1996 (SVBl. S.457)

Zum Bildungsauftrag der Schule gehört die Mitgestaltung des sozialen Lebens 
(§2 Ab.1 Satz 3 NSchG). 
Ein entsprechendes Engagement der Schülerinnen und Schüler zu fördern und sie zur Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeit anzuregen, gehört zu den Aufgaben der Schule. Soweit sich ein solches Engagement im Rahmen der Schule entfaltet, kann es nach Nr.6.7 des Bezugserlasses zu a und nach dem Bezugserlass zu b in Abgangs- und Abschlusszeugnissen gewürdigt werden.

Soweit die ehrenamtliche Tätigkeit außerhalb des Verantwortungsbereichs der Schule stattfindet, kann die Würdigung beispielgebender Aktivitäten in einem Beiblatt zum Jahreszeugnis erfolgen.

Als ehrenamtliche Tätigkeit kann ein Einsatz

  • im sozialen und karitativen Bereich,
  • im kulturellen Bereich (z.B. Kunst, Theater, Musik; Gedenkstätten- und Denkmalpflege),
  • im Natur-, Landschafts- und Umweltschutz,
  • in der Jugendarbeit und
  • im Sport
gewürdigt werden.

Schülerinnen und Schüler, die eine Würdigung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit außerhalb des Verantwortungsbereichs der Schule wünschen, erhalten von der Schule ein Formblatt, das von der jeweiligen Organisation in eigener Verantwortung auszufüllen und der Schule bis zum 1. Juni zuzuleiten ist. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet, ob die bescheinigte Tätigkeit den vorstehend genannten Grundsätzen entspricht. Die Bescheinigung wird als Beiblatt zum Zeugnis ausgehändigt. Eine Kopie ist zu den Schülerakten zu nehmen.

Quelle: www.schure.de/ehrenamt.htm

Sofern eine Schulbefreiung für eine ehrenamtliche Tätigkeit angestrebt wird, kann dieser Musterbrief als Vorlage dienen.

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Webforum Jugend

Jugend für Europa - Nationalagentur Jugend in Deutschland
Aktionsprogramm Jugend der Europäischen Union

Das Programm richtet sich als an Jugendliche im Alter zwischen 15 und 25 Jahren. Es stützt sich auf den Artikel 149 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und ist das vorrangige Instrument der EU zur Förderung der Zusammenarbeit im Jugendbereich.
Link: www.webforum-jugend.de

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Der Kindergipfel

Der Kindergipfel ist ein großes Treffen für Kinder zwischen 12 und 15 Jahren, das alle 2 Jahre stattfindet. Im Jahr 2004 findet dieser in Dortmund vom 20. - 23.05.2004 statt.
Weitere Informationen gibt es unter www.kindergipfel.de
Der Kindergipfel ist ein Projekt der Naturfreundejugend Deutschlands

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Formulare der Stadt Celle:

Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Bereich der Stadt Celle zum
Nachlesen oder als Download Stand 26.05.2004
(Download mit rechter Maustaste)

Antrag auf Zuschuss zu einer Mehrtagesfahrt oder einem Jugendbildungsseminar

Alle Formulare der Stadt Celle gibt unter www.celle.de - Bürgerservice - Formulare 
oder einfach
hier klicken.

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Landesjugendakademie Juist

Die neu gegründete Landesjugendakademie Juist versteht sich als Schnittstelle zwischen Theorie und Praxis der Jugendarbeit. Ihre Schwerpunkte sind die Erlebnispädagogik und 
die internationale Jugendarbeit. Sie laden ein, an den Aus- und Fortbildungen der Landesjugendakademie teilzunehmen und Ihre Beratung zu nutzen.

 

Evangelische Landjugendakademie

Die Evangelische Landjugendakademie bietet ein breit gefächertes Seminarangebot in Naturkundethemen. Es ist breit abgestützt auf das Leben auf dem Bauernhof und scheint vordergründig auch diese Zielgruppe ansprechen zu wollen. Zwischen den Angeboten

  • Zeiterfahrungen und Zeitmanagement für Frauen in landwirtschaftlichen Berufsfeldern
  • Personalführung in der Kinder- und Jugendhilfe
  • Bauern- und Unternehmersschulung im Bio-Bereich („Bio Bus“)

findet man eben auch

  • Konfliktmanagement als Dienst der Versöhnung - Zweiteilige Fortbildung zum Konfliktmittler/ zur Konfliktmittlerin in Jugendarbeit
  • Mit den Sinnen zum Sinn - Den Lebensraum Wald mit Jugendlichen entfalten

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weitere Fördermöglichkeiten:

Man kann auch Fördermittel von der Bundesregierung erhalten, zuständig ist das 
Bundesministerium für Familie Senioren Frauen und Jugend
Taubenstraße 42/43
10117 Berlin
PA: 11018 Berlin
Telefon: (030) 20 65 5 - 0
Telefax: (030) 20 65 5 - 11 45

und

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Rochusstraße 8-10
53123 Bonn
Telefon: (01888) 555-0
Telefax: (01888) 555-2221
eMail: info@bmfsfj.bund.de

Internet:
www.bmfsfj.de

In den Bereich Kinder und Jugendliche gelangt Ihr z.B. hier.

Der Bund hält auch noch so einige Formulare bereit, die hier erhältlich sind.

 

Die Niedersächsische Lottostiftung fördert unter anderem auch die Jugendarbeit. Bevor man allerdings einen Förderantrag an die Stiftung richtet sollten die Förderkriterien gelesen werden. 
Hier die Kurzform: Die Niedersächsische Lottostiftung fördert vorrangig Projekte aus den Bereichen Kunst und Kultur. Sie fördert ferner Projekte aus den Bereichen Jugendarbeit, Sport und Mildtätigkeit. Weiterhin unterstützt sie Projekte des Natur- und Umweltschutzes sowie der Entwicklungshilfe (Agenda 21). Bei Förderung projektbezogener Einzelvorhaben sollte in der Regel ein überregionaler Bezug vorliegen, oder es muss sich um ein Vorhaben mit Modellcharakter oder von besonderer Bedeutung für das Land Niedersachsen handeln. 

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Wohn- oder Geschäftssitz in Niedersachsen. Der Antrag muss über einen gemeinnützig anerkannten Verein gestellt werden. Gibt es keinen, kann der Antrag auch von der Einrichtung selbst bzw. deren Träger gestellt werden. Förderanträge sind zunächst formlos an den Vorsitzenden der Niedersächsischen Lottostiftung zu stellen. Sie sollen eine allgemeine Darstellung des Antragstellers, des Vorhabens und der geplanten Finanzierung enthalten.

 

Die VolkswagenStiftung kann satzungsgemäß alle Bereiche der Wissenschaft fördern, konzentriert sich jedoch auf Förderinitiativen, die sie selbst entwickelt – Schwerpunkte und Programme. Schwerpunkte sind themen- und problemorientiert, mit ihnen macht die Stiftung auf neue Forschungsgebiete, -inhalte und -methoden aufmerksam. Die eher fachoffen angelegten Programme zielen auf strukturelle Verbesserungen: etwa in der internationalen Zusammenarbeit oder den deutschen Universitäten. In begründeten Ausnahmefällen unterstützt die Stiftung auch Einzelvorhaben außerhalb dieses Förderangebots. Alles in allem bilden diese Initiativen – meist sind es rund zwanzig zu einer Zeit – das spezifische Fördernetz der Stiftung.
Während das Rahmenkonzept stabil ist, verändert sich das konkrete Förderangebot stetig. Hat eine Förderinitiative ihren Impuls-gebenden Zweck erfüllt, wird sie beendet. Das schafft Raum für neue Ideen und Förderungen. Da die Stiftung Gegenstand und Anliegen beendeter Initiativen auf absehbare Zeit nicht erneut aufgreift, bedeutet dies vor allem inhaltlich einen steten Wandel. Von Dauer ist im Förderprofil der VolkswagenStiftung nur eines – der Erneuerungsprozess.

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Die Politische Ecke

"Kindersache", eine Internetseite vom Deutschen Kinderhilfswerk, macht auch Kindern Mut und Lust, sich mit Politik und ihren Rechten zu beschäftigen.
Hier wird kindgerecht erklärt, was sich alles hinter dem Begriff Politik versteckt und welche Möglichkeiten es für Kinder gibt, aktiv mitzumachen. Außerdem gibt es ein Forum, in dem Kinder über aktuelle politische Themen von Kinderbelang diskutieren können.

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