Stadtjugendring Celle

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Info zu einer Gesetzesänderung: Rauchen erst ab 18 Jahren
 

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz vor Gefahren des
Passivrauchens vom 20. Juli 2007, Bundesgesetzblatt Teil I,S. 1595,
wurde durch Artikel 3 und 7 auch das Jugendschutzgesetz (JuSchG)
geändert.

Mit der Streichung der Wörter "unter 16 Jahren" in §10 JuSchG besteht
ab 1.09.2007 ein absolutes Rauchverbot für alle Kinder
und Jugendlichen.

Für die Abgabe von Tabakwaren über Automaten gilt die Regelung
ab dem 1.Januar 2009. Bis dahin müssen die Geräte für die Anhebung des
Abgabealters von 16 auf 18 Jahre umgerüstet sein.